Spezialmakler für Kreditversicherung | Factoring

- Werner Fuchs
(Kredit-) Versicherungsmakler und Factoringmakler vermitteln Verträge zwischen (Kredit) Versicherungsgesellschaften und Factoringgesellschaften einerseits und ihren Firmenkunden andererseits.
Dabei sind die Makler nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als Vertreter der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite.
Kreditversicherungsmakler sind auf die Versicherungssparte Kreditversicherung spezialisierte (Versicherungs-) Makler, die nach dem Grundsatz des best advice und in Anlehnung an das Sachwalterurteil des BGH treuhänderisch für den Mandaten/Kunden tätig sind und ausschließlich dessen Interessen zu vertreten haben.
Sie werden von Seiten der Kreditversicherer und Factoringgesellschaften auch als Fachmakler bezeichnet. Sie verfügen über spezielles fachliches Know-how, das sie in der Regel durch Tätigkeit bei einem oder mehreren Kreditversicherern oder Factoringgesellschaften erworben haben.
Leistungen des Fachmaklers
Der genaue Leistungsumfang eines Maklers gegenüber seinem Auftraggeber hängt üblicherweise vom Maklervertrag ab. Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die
- Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes oder soliden Factoringkonzeptes und die
- Vermittlung entsprechender, für den Kunden günstiger Verträge, sondern auch die
- Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Vertragsverhältnisse.
Abgrenzung zwischen Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler
Die Unterscheidung zwischen Versicherungsvertreter, d. h. gebundenem Vermittler - sei es als Vermittlungs- oder Abschlussagent - einerseits und Versicherungsmakler andererseits ist von ganz entscheidender Bedeutung, wenn es um die juristische Zurechnung von Rechten und Pflichten des Versicherungsnehmers (des Versicherten) oder der Versicherungsgesellschaft geht:
Der Versicherungsvertreter ist Geschäftsbesorger der Versicherung und steht damit vertragsrechtlich auf der Seite der Versicherung. Der Versicherungsmakler ist Beauftragter des Kunden und steht somit vertragsrechtlich auf dessen Seite. Fehler des Versicherungsagenten werden dem Versicherungsunternehmen nach der Auge-und-Ohr-Doktrin als eigenes Wissen zugerechnet (§ 278 BGB). Fehler des Maklers werden dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Die Kosten eines Fachmaklers für Kreditversicherung sind in den Vertriebskosten der Anbieter bereits enthalten d.h. zusätzliche Kosten entstehen dem Unternehmen durch die Hinzuziehung eines Fachmaklers in der Regel nicht.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei Angeboten mit einem Fachmakler die Konditionen von den Anbietern "äußerst" kalkuliert werden, weil die Kreditversicherer wissen, dass der Fachmakler seinem Mandanten mehrere Angebote vorlegen wird.

- Jan Bratenstein
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